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teilrevision ortsplanung

Gemeinde Mattstetten
Teilrevision der Ortsplanung

Genehmigung Teilrevision der Ortsplanung Mattstetten
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Mattstetten am 3. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus der Teilrevision des Zonenplans Teil Nord und Teil Süd und des Baureglements in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09.06.1985 mit Verfügung vom 26. Januar 2022 genehmigt.

Die Teilrevision Ortsplanung tritt gemäss Art. 38 BauR am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.




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