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Schiesspflicht - erfüllen

  • Schiesspflicht - erfüllen
  • Bevölkerungsschutz Grauholz
  • Im Jahr 2015 sind schiesspflichtig:

    Armeeangehörige, welche 2014 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1981.
    Armeeangehörige, die 2015 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

    Auf den 31.12.2015 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
    Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1981 sowie 1982 - 1985, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

    Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

    Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden.
    Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300m schiessen. 


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