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Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen

  • Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen
  • Gemeindeschreiberei Mattstetten
  • Steuererlass

    Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde Mattstetten ein Gesuch um Steuererlass einzureichen. Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist an die zuständige Inkassostelle zu stellen.


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Gemeindeschreiberei Mattstetten

Urtenenstrasse 2
3322 Mattstetten
Telefon: 031 859 19 41
Telefax: 031 859 19 66
E-Mail

Finanzverwaltung Mattstetten

Urtenenstrasse 2
3322 Mattstetten
Telefon: 031 859 19 41
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Öffnungszeiten gemeindeverwaltung

Montag08.30 - 11.30
14.00 - 18.00
Dienstag08.30 - 11.30
14.00 - 17.00
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
14.00 - 17.00
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