Gemeinde Mattstetten
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Teilrevision der Ortsplanung
Der Gemeinderat Mattstetten bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Gegenstand der Teilrevision sind die Festlegung des Gewässerraums, die Revision des Baureglements sowie einzelne Umzonungen von Einfamilienhauszonen. Die Unterlagen zur Teilrevision der Ortsplanung liegen vom 01.02.2019 bis zum 28.02.2019 in der Gemeindeverwaltung auf. Am
7. Februar 2019 findet um 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Mehrzweckgebäude statt. Am 11. Februar 2019 findet am Nachmittag auf Anmeldung eine persönliche Sprechstunde zur Teilrevision auf der Gemeindeverwaltung statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Mattstetten zu richten.
Flugblatt Teilrevision Ortsplanung
Zonenplan Teil Nord ohne Verkehrsflächen
Zonenplan Teil Süd ohne Verkehrsflächen
Informationsveranstaltung Mitwirkung
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