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Wahl- und Abstimmungslokal / briefliche Stimmabgabe

Das Wahl- und Abstimmungslokal ist am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Es befindet sich in der

Mehrzweckanlage Mattstetten
Scheuergasse 48
3322 Mattstetten

Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein. Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die Behindertenwerkstatt SAZ in Burgdorf. Die Unterlagen werden für Abstimmungen spätestens drei Wochen vorher zugestellt. Falls Sie das Stimm- oder Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies uns. Ab Erhalt der Wahl- resp. Abstimmungsunterlagen können Sie brieflich wählen oder abstimmen.

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe

Bitte beachten Sie, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben wird und das amtliche Stimmcouvert verwendet wird. Das Porto muss von der Stimmberechtigen übernommen werden.

Abstimmungsdaten 2024

03.03.2024

09.06.2024

22.09.2024

24.11.2024

 

 
 
http://www.mattstetten.ch/de/politik/wahlen-abstimmungen/index.php - Einwohnergemeinde Mattstetten