Sektionschef - abmelden

  • Sektionschef - abmelden
  • Bevölkerungsschutz Grauholz
  • Meldepflicht

    Wohnortswechsel
    Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

    Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
    Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

    Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
    Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

    Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
    Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.

    Berufsänderung
    Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

    Änderung der Personalien
    Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:

    • Dienstbüchlein
    • militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
    • Kopie der Namensänderungsverfügung
    • blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)

    Hinweis

    Verlust Dienstbüchlein/Militärischer Leistungsausweis

    Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef zu melden.
    Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt.


 
 
http://www.mattstetten.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Einwohnergemeinde Mattstetten