Ausstellung eines Steuerausweises

  • Ausstellung eines Steuerausweises
  • Gemeindeschreiberei Mattstetten
  • Auszug aus dem Steuerregister / Steueranfragen

    Gemäss dem Grundsatz der Öffentlichkeit können Bürgerinnen und Bürger Auskunft aus dem Steuerregister erhalten. Gemäss Steuergesetz sind die Steuerregister öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf Anfrage hin Auskunft aus dem Steuerregister zu erhalten. Die gebührenpflichtige Auskunft beschränkt sich auf folgende Informationen:

     

    Natürliche Personen

    steuerbares Einkommen*
    steuerbares Vermögen*
    amtlicher Wert* der Grundstücke in der eigenen Gemeinde

     

    Bei teilweise steuerpflichtigen Personen beschränkt sich die Auskunft auf das im Kanton Bern steuerbare Einkommen und auf das steuerbare Vermögen.


 
 
http://www.mattstetten.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Einwohnergemeinde Mattstetten